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GAP-Deckung im Totalschadensfall

Diese Ergänzungsdeckung ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Leasing-, Mietkauf- oder Mietvertrages infolge eines Totalverlustes, eines Totalschadens oder eines wirtschaftlichen Totalschadens den Differenzbetrag, der sich aus  dem Abrechnungswert des Leasinggebers und dem Marktwert ergibt. Die GAP-Deckung sichert den Unternehmer für den Totalschadensfall umfassend ab. Ersatzinvestitionen können somit sofort vorgenommen werden.
Im Falle eines Totalschadens – auch bei Fremdverschulden – oder Diebstahl ersetzt die übliche Kaskoversicherung nur den Marktwert des Fahrzeuges.

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