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Baumanagement

Baumanagement - was ist das eigentlich?

Unter Baumanagement versteht man alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Bauprojektes im Interesse des Bauherrn bzw. Auftraggebers zu erbringen sind:

Begleitende Kontrolle

Die begleitende Kontrolle stellt eine zeitnahe Prüfung bzw. unmittelbare Nachkontrolle der Unterlagen und Leistungen der Projektbeteiligten dar. Im Mittelpunkt stehen Qualitätssicherung, Kosten, Termine und das Aufzeigen von Abweichungen im Sinne eines objektiven Soll-Ist-Vergleichs. Aufbauend auf der Tätigkeit der begleitenden Kontrolle werden über den Weg des Auftraggebers steuernde Maßnahmen ausgearbeitet.

Projektsteuerung/Projektmanagement

Die Leistungen der Projektsteuerung beinhalten die treuhändische Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers auf Grundlage der von ihm gesetzten Ziele und Anordnungen. Daraus ergibt sich auch, dass die Beauftragung der Projektsteuerung großes Vertrauen voraussetzt.
Aufgrund ihrer Erfahrung ist die Raiffeisen-Leasing der ideale Partner für diese Aufgaben: Verantwortungsbewußtsein als Bankentochter, ständige Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Themen auch für die technische Mannschaft und eine eigene Rechtsabteilung ergeben optimale Voraussetzungen.

Generalplanung

Bei der Generalplanung werden alle planerischen Tätigkeiten in einer Hand zusammengefasst. Anstatt sich mit den zahlreichen Konsulenten – Architekt, Statiker, Haustechnikplaner, Bauphysiker und Vermesser – abzustimmen und diese zu koordinieren, hat der Auftraggeber nur einen einzigen Ansprechpartner.
Sehr oft wird die Leistung des Generalplaners durch die Projektsteuerung ergänzt: Der Bauherr ist dadurch vollständig entlastet und kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren.
Die Ausführungsleistungen werden durch den Generalplaner ausgeschrieben und in der Folge direkt durch den Bauherrn beauftragt. Die Entscheidung, ob jedes Gewerk einzeln vergeben werden oder ein Generalunternehmer die Arbeiten ausführen soll, trifft der Bauherr in Abstimmung mit dem Generalplaner.
Die Raiffeisen-Leasing bringt als Generalplaner die besten Voraussetzungen mit. Sie erbringt die Planungsleistungen nicht selbst, sondern greift dabei auf erfahrene Architekten und Planer zurück. Dies bietet für den Bauherrn den Vorteil, dass gegebenenfalls auch Konsulenten seines Vertrauens, mit denen er vielleicht bereits die ersten Grundlagen für sein zukünftiges Bauprojekt erarbeitet hat, in die Tätigkeit der Raiffeisen-Leasing eingebunden werden können.

Generalunternehmer

Im Gegensatz zu den vorherigen Begriffen führt der Generalunternehmer Bauleistungen aus. Grundlage dafür sind die vorher beschriebenen Planerleistungen. Der Generalunternehmer wird meistens durch eine Ausschreibung ermittelt, in der die zu erbringenden Leistungen entweder positionsweise oder in Form einer funktionalen Beschreibung erfasst sind. Auf Basis des ausgewerteten Ausschreibungsergebnisses und des vom Planer oder der Projektsteuerung ausgearbeiteten Vergabevorschlags entscheidet der Bauherr, wem der Zuschlag erteilt wird.
Der Generalunternehmer erbringt Teile der Leistungen - fast immer zumindest die Baumeisterarbeiten - selbst, die anderen Gewerke werden durch Subunternehmer ausgeführt. Der Generalunternehmer erbringt die vorher im Vertrag eindeutig definierte Leistung zu einer ebenfalls vorher vereinbarten Pauschale. Solange der Bauherr seinen Willen nicht ändert und es damit nicht zu Mehrungen, Minderungen oder Änderungen von Auftraggeberseite kommt, bleibt dieser fixierte Preis unveränderlich. Eine klare und eindeutige Leistungsbeschreibung und die exakte Planung vor Auftragsvergabe ist somit Voraussetzung für die Zufriedenheit des Bauherrn. Da die Raiffeisen-Leasing keine Ausführungsleistungen erbringt, werden die Generalunternehmerarbeiten als „Stand-Alone-Leistung“ nicht angeboten, sondern nur im Rahmen der in den nächsten Punkten angeführten Tätigkeiten.

Totalunternehmer

Der Totalunternehmer übernimmt zusätzlich zum Leistungsumfang des Generalunternehmers auch noch alle Planerleistungen und sehr oft auch die Projektsteuerung. Das heißt, die Schnittstellen für den Bauherrn werden auf ein Minimum reduziert, er hat einen einzigen Ansprechpartner für Planung und Ausführung. Zuerst wird vom Totalunternehmer oder einem direkt vom Bauherrn beauftragten Planer das Projekt definiert, und in einem zweiten Schritt kommt es darauf basierend zur Festlegung des Preises für die Arbeiten des Totalunternehmers.
Raiffeisen-Leasing bietet hier durch die Erfahrungen im Baumanagement und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Baufirmen die besten Voraussetzungen dafür, dass der Bauherr bei der Beauftragung der Totalunternehmerleistungen die Preissicherheit erhält, die er sich wünscht.

Totalübernehmer

Hierbei wird das Paket der Totalunternehmerleistungen noch durch die Finanzierungskomponente ergänzt: Der Totalübernehmer kümmert sich auch um die Beschaffung der Finanzierung, der Bauherr muss sich nicht um die Aufbringung der Mittel kümmern.
Da Raiffeisen-Leasing in die Raiffeisen Bankengruppe eingebettet ist, offeriert sie auch die jeweils günstigste Finanzierungsart. Eine Leasingkonstruktion ist nicht zwingend vorgesehen, jedoch eine von mehreren Alternativen.

Liegenschaftsbewertung

Raiffeisen-Leasing hat mittlerweile auch umfangreiches Wissen auf dem Gebiet der Liegenschaftsbewertungen erworben. Im Rahmen der Finanzierungsgenehmigung sind die Projekte zu bewerten, die Zahlen sind ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Beurteilung eines Projektes durch das Risk-Management. Mittlerweile werden diese Schätzungen aber nicht nur als interne Dienstleistung erbracht, sondern immer mehr Kunden und Raiffeisenbanken greifen auf unsere Erfahrung zurück und beauftragen derartige Bewertungen unabhängig von einer Finanzierung oder einem Baumanagementauftrag.

Ideenfindung

Zuletzt sei noch die Ideenfindung erwähnt: Gemeinsam mit dem Bauherrn werden die Bedürfnisse und Vorgaben erarbeitet. In weiterer Folge wird eine begrenzte Zahl von Planern eingeladen, Konzepte samt nachvollziehbarer Preisschätzung abzugeben. Eine Jury ermittelt dann das beste Projekt. Dadurch kann einerseits sichergestellt werden, dass der Bauherr einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bekommt, wie seine Vorstellungen umgesetzt werden könnten und andererseits entkommt der Bauherr durch die Objektivierung der Entscheidung dem Druck, einen bestimmten Planer beauftragen zu müssen.
Raiffeisen-Leasing hat auf dem Gebiet der Ideenfindung große Erfahrung und hat mit dieser Leistung in der ersten Projektphase schon zahlreiche Bauherren erfolgreich unterstützen können.

Bundesvergabegesetz

Angemerkt sei zu allen vorgestellten Leistungskomponenten, dass der Bauherr nicht dem Bundesvergabegesetz (BVergG2002) unterliegt. Falls dies doch der Fall sein sollte, weil der Auftraggeber ein öffentlicher Bauherr ist, so können natürlich auch alle angeführten Leistungen erbracht werden, es ändert sich jedoch das Prozedere für die Vergaben. Vor allem gelten die Anmerkungen bezüglich freier Wahl bei der Zuschlagsentscheidung nicht mehr. Aber jeder private Bauherr ist hinsichtlich seiner Entscheidungen frei und an (fast) keine einschränkenden Rechtsvorschriften gebunden.

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Ihre Ansprechpartner

Leitung Baumanagement
Bmstr. DI Walter Soier
+43 (0)1 716 01-8261
+43 (0)512 5305-12361


Leitung-Stellvertreter
Bmstr. Ing. Gregor Eibner
+43 (0)1 716 01-8256