Wärmelieferverträge
Wärme- bzw. Energielieferung (Anlagencontracting)
Dieses Modell eignet sich optimal bei vorhandenem Sanierungsbedarf bzw. Neuerrichtung von Heizzentralen. Die Anlagenrevitalisierung bzw. Neuerrichtung erfolgt in Form eines Contracting-Modells, wobei die Errichtungskosten vom Contractor getragen werden. Im Energieliefervertrag sind die Bereitstellung des Primärenergieträgers (z. B. Hackgut) sowie die Betriebsführung inkludiert. Die Gesamtkosten für die Errichtung, Bereitstellung der Nutzenergie und die Betriebsführung werden über den Energieverbrauch und den damit verbundenen Energiekosten über die gesamte Lebensdauer finanziert.
Der Energiepreis setzt sich somit aus den Kosten für
- Energieträger (z. B. Holz, Gas,…)
- Refinanzierungsanteil der Anlage(n) und
- Kosten der Betriebsführung
zusammen.
Im Fall der Energieerzeugung mit alternativen Energieformen (z. B. Biomasse) ist die Einbringung der diversen Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu realisieren. Nach Ablauf des Contractings (Laufzeit ca. 10 - 15 Jahre) kann die Anlage in das Eigentum des Auftraggebers übergehen oder aber wird weiterbetrieben.
Ihr Ansprechpartner
Ing. Dieter Lami
Tel. +43 (0)1 716 01-8188