Änderungen Kfz-bezogene Steuern per 1. Jänner 2021

a)     NoVA

Planmäßig wird bei Erstzulassungen ab 1. Jänner 2021 bei der NoVA-Berechnung der CO2-Abzugsbetrag von 115 g/km auf 112 g/km reduziert.

Die (neue) NoVA-Berechnungsformel lautet:

                     CO2- Emission [g/km] - 112 : 5 = Steuersatz [%]

  • Dieser Steuersatz ist wie bisher auf volle Beträge ab- bzw. aufzurunden, der Höchststeuersatz beträgt 32 %. Der errechnete Steuersatz ist auf den Nettowert (exkl. USt und NoVA) des Pkw/Kombi anzuwenden, anschließend ist ein Fixbetrag in der Höhe von 350 Euro abzuziehen.
  • Malus bei Pkw/Kombi mit CO2-Emissionen über 275 g/km: für jedes Gramm CO2 über dem Grenzwert von 275 g/km erhöht sich die zu leistende NoVA um € 40 je g/km.

b)     Motorbezogene Versicherungssteuer

Planmäßig wird bei Erstzulassungen ab 1. Jänner 2021 bei der Berechnung des Abzugsbetrags, der in der Steuersatzformel vom CO2-Ausstoß abzuziehen ist, von 115 g/km auf 112 g/km reduziert und der Abzugsbetrag für die Motorleistung wird von € 65 auf € 64 reduziert.

Die (neue) Berechnungsformel lautet:

                     (kW – 64) * 0,72 + (CO2 – 112) * 0,72 = monatliche Steuer [Euro]

  • der Mindeststeuersatz beträgt € 7,20 pro Monat
  • Bei Kraftfahrzeugen der Klasse N1, also leichten Nutzfahrzeugen, und allen anderen Kraftfahrzeugen ist weiterhin die Leistung des Verbrennungsmotors Bemessungsgrundlage.
  • Für BEV (Batterie-elektrische Fahrzeuge) und FCEV (Wasserstoff-Fahrzeuge) ergibt sich keine Änderung, diese sind weiterhin von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.

c)     Sachbezug*

Planmäßig wird bei Erstzulassungen ab 1. Jänner 2021 die CO2-Grenze für den vergünstigten Sachbezug von 1,5% von 141 g/km auf 138 g/km (gem. WLTP-Norm) reduziert. Der Höchstbetrag bleibt bei 1,5% bei € 720 und bei 2% Sachbezug bei € 960.

Bei Fahrzeugen mit (gem. WLTP-Norm) Null CO2-Emissionen (Batterie-elektrische- und Wasserstoff-Fahrzeuge) ist nach wie vor kein Sachbezug für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen anzusetzen.

* Angaben ohne Gewähr. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.