E-Mobilitätsförderung 2021

Die Förderungen für den Ankauf von E-Autos werden laut Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

Im Unterschied zu den Förderungen bei Privatpersonen, die denen die maximale Förderhöhe bei € 5.000 unverändert bleibt, wird sie jedoch für Unternehmen gekürzt:

  • E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), leichte Nutzfahrzeuge (N1) mit ≤ 2,0 t höchst zulässigen Gesamtgewicht
    € 2.000 Automobilimporteure + € 2.000 BMK
    insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug
  • Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
    € 1.000 Automobilimporteure + € 1.000 BMK
    insgesamt € 2.000 pro Fahrzeug
 

Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Der Bruttolistenpreis des Basismodelles darf maximal € 60.000,- betragen und bei den Plug-In-Hybriden muss die elektrische Reichweite mindestens 50 km gemäß WLTP-Norm betragen (Diesel-Plug-In‘s sind leider nach wie vor nicht förderfähig).

Neben den Fahrzeugen, werden auch Ladestation-Lösungen weiter gefördert.

Dabei besteht erstmals die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur losgelöst vom Fahrzeugkauf zur Förderung einzureichen.

 

Weitere Details sind auf nachfolgend verlinkter Seite der KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC) veröffentlicht: umweltfoerderung.at