Verlängerung der Übergangsfrist für NoVA auf Nutzfahrzeuge

Bisher galt, dass für alle vor dem 01. Juni 2021 verbindlich bestellten Nutzfahrzeuge, die vor 01. November 2021 zugelassenen wurden, noch keine NoVA anfällt. Allerdings ist sich durch die Lieferverzögerungen aufgrund des Halbleitermangels, diese Frist für viele Bestellungen nicht mehr ausgegangen.

Überraschend und sehr kurzfristig hat die Bundesregierung nun doch noch einer Verlängerung des spätesten Zulassungstermines bis 30. April 2022 zugestimmt. Der entsprechende Erlass wurde bereits vom Nationalrat am 19. November 2021 beschlossen (Link). Mitte Dezember 2021 soll dieser veröffentlicht werden und rückwirkend in Kraft treten.