Neues bei der Pickerl-Überprüfung gem. §57a

Seit Februar 2023 wird das §57a-Gutachten im neuen Layout erstellt und enthält nun auch einen QR-Code, mit dem eine elektronische Version des Gutachtens abgerufen werden kann.

Doch es gibt noch eine weitere Neuerung beim jährlichen Pickerltermin, denn seit 20. Mai 2023 werden bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Zulassungsdatum ab 01. Jänner 2021 bei den §57a-Überprüfungen die Kraftstoffverbrauchswerte aus dem Fahrzeug ausgelesen (nicht bei vollelektrischen Fahrzeugen), an eine zentrale Datenbank des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel der EU ist es dabei zu überprüfen, inwieweit die Verbrauchsangaben der Fahrzeughersteller mit der Realität übereinstimmen.

Wer das nicht möchte, muss bei der Überprüfung explizit darauf hinweisen. Eine Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Ausstellung des Pickerls.