Fahrtipp | Checkliste: Autoapotheke

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die Autoapotheke wieder einmal unter die Lupe zu nehmen, abgelaufene Bestandteile zu erneuern und fehlende Teile zu ergänzen. Laut Gesetz (§102 KFG) muss eine Autoapotheke die folgenden Bestandteile enthalten:

  • 4 Dreieckstücher gemäß ÖNORM K 2122
  • 6 Wundauflagen, 9 cm x 10 cm, saugfähig, nicht fasernd, einzeln verpackt
  • 1 Verbandtuch, metallisiert, 40 cm x 60 cm, mit Saugkissen
  • 1 Spule Heftpflaster, quer reißbar, 2,5 cm x 5 m
  • 5 wasserfeste Pflasterstrips, einzeln staubdicht verpackt
  • 3 Wundschnellverbände, 6 cm x 10 cm, einzeln staubdicht und wieder verschließbar verpackt
  • 1 Verbandschere gemäß ÖNORM K 2121
  • 3 Paar medizinische Einmalhandschuhe gemäß ÖNORM EN 455
  • 1 Einmalbeatmungsbehelf aus transparentem, anschmiegsamem, flüssigkeitsbeständigem und –dichtem Material, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
  • 1 Erste Hilfe Anleitung
  • 1 Rettungsdecke, 210 cm x 160 cm, aluminiumbedampft, Foliendicke 12 µm, verpackt 
  • 1 Momentverband groß, einzeln verpackt
  • 1 Momentverband mittel, einzeln verpackt
  • 1 elastische Mullbinde 10 cm x 4 m, unbeschichtet, einzeln verpackt
  • 2 elastische Mullbinden 8 cm x 4 m, unbeschichtet, einzeln verpackt
  • 2 elastische Mullbinden 6 cm x 4 m, unbeschichtet, einzeln verpackt

Unser Expertentipp: Mit einer Autoapotheke nach ÖNORM-Standard V 5101 sind Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgerüstet. Daher immer auf die Kennzeichnung achten!