News | Novelle im FSG für „grünen“ Gütertransport

Durch die Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) wird ab 1. März 2017 die höchstzulässige Gesamtmasse für E-Kraftwagen der Klasse „B“ von bisher 3.500 kg auf 4.250 kg angehoben. Grund sind die schweren Batterien von derartigen Nutzfahrzeugen. Diese Fahrzeuge dürfen allerdings keine Anhänger ziehen und müssen für den Gütertransport eingesetzt werden. Die Lenker müssen darüber hinaus zum bestehenden B-Führerschein eine fünfstündige Zusatzausbildung machen und den Code 120 im Führerschein eintragen lassen.