Neuer WLTP-Testzyklus

Der WLTP-Testzyklus (Wordwide-harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt den bisherigen NEFZ-Testzyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus).

WLTP

In der Praxis bedeutet der neue WLTP-Testzyklus, dass es zu einem Entfall bzw. einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Motorisierungen sowie Ausstattungen kommen wird, sowie zu steigenden CO2-Emissionen, einer höheren NoVA und somit auch höheren Bruttopreisen.

Denn damit die Fahrzeuge auch im neuen WLTP-Testzyklus die Emissionsgrenzwerte einhalten können, müssen die Motoren angepasst werden. Beim Diesel geht es vor allem um die Stickoxid-Grenzwerte – die meisten Motoren schaffen die Grenzwerte nur noch mit der „Ad-Blue“-Technik. Beim Benziner geht es vor allem um die Partikelemissionen – die meisten Motoren schaffen die Grenzwerte nur noch mit dem Einbau von Partikelfiltern.

Da im WLTP-Zyklus alle Sonderausstattungen und deren Einfluss berücksichtigt werden müssen, ist eine Vielzahl an Prüfstandsläufen notwendig. Obwohl alle akkreditierten Prüfstände in der EU praktisch 24 Stunden am Tag laufen, werden nicht alle bisherigen Motorisierungen und Ausstattungsversionen ununterbrochen verfügbar sein bzw. werden manche dauerhaft nicht mehr von den Herstellen angeboten werden.

Die Fahrzeugimporteure dürfen 10 Prozent ihrer Jahresmenge als Übergangsregelung auch noch nach dem 1. September 2018 gemäß der alten NEFZ-Abgasnorm zulassen. Dennoch ist zu erwarten, dass es im August viele Tageszulassungen geben wird.

Erhöhte NoVA

Durch den realitätsnäheren WLTP-Testzyklus werden die Norm-CO2-Emissionen um rund 20 Prozent steigen, was sich auf die NoVA auswirken wird. Das Finanzministerium hat zugesagt, dass bis Ende 2019 noch die CO2-Emissionen nach dem alten NEFZ-Prüfzyklus für die Berechnung der NoVA und des Sachbezuges verwendet werden können. Durch die Anpassung der Motoren an die neue Abgasnorm steigen die CO2-Emissionen aber trotzdem. Die NoVA kann deshalb durchaus um 3 Prozentpunkte steigen und damit natürlich auch die Bruttolistenpreise.

Besonders unangenehm kann es beim Sachbezug werden, wenn die CO2-Emissionen zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung noch unter der Schwelle für die 1,5 Prozent Sachbezug gelegen sind, bei der Auslieferung des Fahrzeuges in den Papieren aber plötzlich höhere CO2-Emissionen stehen und damit plötzlich ein Sachbezug von 2 Prozent fällig wird.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen daher dringend, ab sofort auf Kaufverträgen die CO2-Emissionen gem. NEFZ (ist bis Ende 2019 Basis für die Besteuerung) schriftlich festzuhalten! Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie einfach Ihren Fuhrpark-Betreuer.