Nutzfahrzeuge bis zu 4,25t mit B-Führerschein fahren

Bei Nutzfahrzeugen ist in der Praxis die mögliche Nutzlast ganz entscheidend. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem höchst zulässigen Gesamtgewicht und dem Eigengewicht eines Fahrzeuges. Um bei der hohen Belastung von Nutzfahrzeugen dennoch eine akzeptable Reichweite zu ermöglichen, muss bei einem E-Nutzfahrzeug die Batterie entsprechend groß dimensioniert sein. Dadurch reduziert sich aber die verbleibende Nutzlast deutlich.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und die Möglichkeit geschaffen, vollelektrische Nutzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 4,25t mit einem B-Führerschein zu fahren.

Allerdings gilt es einige wichtige Punkte zu beachten:

 

(1)    Führerscheinklasse & Gültigkeitsbereich

Bis Ende Februar 2022 gibt es dazu die Bedingung, dass der/die Lenker:in eine Ausbildung von fünf Unterrichtseinheiten absolviert (mindestens drei theoretische und mindestens eine praktische Einheit) und der Code 120 im Führerschein eingetragen ist.

Neu: Ab 01. März 2022 entfallen der Eintrag mit Code 120 und die notwendigen fünf Unterrichtseinheiten wieder, wenn der/die Lenker:in bereits mindestens zwei Jahre (ununterbrochen) im Besitz des B-Führerscheines ist (Link bzw. Bundesgesetzblatt).
Mehr zum Thema Führerscheinklassen finden Sie unter dem folgenden Link.

Die Regelung gilt nur für Österreich und Deutschland.

 

(2)    Autobahnmaut, Fahrtenschreiber, Anhänger

Durch die Überschreitung der 3,5t ist zu beachten, dass auf Autobahnen eine Go-Mautbox zu verwenden ist und auch ein Fahrtenschreiber („EU-Kontrollgerät“) vorhanden sein muss. Weiters darf kein Anhänger gezogen werden.