Besonderheiten Tesla-Abwicklungen

Bei der Abwicklung mit Tesla gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die wir gerne in der nachfolgenden Übersicht kurz beschreiben möchten:

 

1)    Übernahme Neufahrzeug:
Bitte stellen Sie sicher, dass Dienstwagennutzer:innen bei der Übergabe des Fahrzeuges vom Händler als Fahrer:in erfasst werden, damit diese die Funktionen der „Tesla-App“ nutzen können.
 

2)    Wechsel der Fahrzeugnutzer:innen:

Ein Wechsel der Dienstwagennutzer:in muss von RLFPM auf einer eigenen Tesla-Plattform („Tesla4Business“) erfasst und damit initiiert werden.

Auch wenn der Wunsch besteht zusätzliche Personen für die Nutzung der „Tesla App“ zu berechtigen, muss dies von RLFPM initiiert werden.
Falls ein Fahrerwechsel im System nicht erfolgt, könnte der/die bisherige Dienstwagennutzer:in das Fahrzeug auch ohne Keycard („Schlüssel“) mit der Tesla-App weiterverwenden bzw. kann der/die neue Nutzer:in die „Tesla App“ für das Fahrzeug nicht verwenden.
Bitte nehmen Sie dazu ggf. Kontakt mit Ihrem Betreuerteam der RLFPM auf.
 

3)    Kostenpflichtige Zusatzleistungen/Abos:

Der Bezug von kostenpflichtigen Leistungen (z.B. Premium-Konnektivität, Nutzung Tesla-Supercharger) muss von RLFPM einem/einer Nutzer:in zugeordnet werden.

Danach kann der/die Dienstwagennutzer:in diese „Leistung“ aktivieren und ein Zahlungsmittel hinterlegen. Eine direkte Verrechnung an RLFPM ist Tesla derzeit noch nicht möglich.

Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie bei Rückgabe oder Wechsel des Fahrzeugs Ihre „Leistung“ beenden.
 

4)    Kostenpflichtige Upgrades:

Kostenpflichtige Upgrades (z. B. Upgrade Autopilot, „bessere“ Beschleunigung“, …) können nur von RLFPM bestellt und bezahlt werden. Dazu muss RLFPM vorab eine formale Vereinbarung mit dem Leasingnehmer treffen. Gerne steht Ihnen Ihr:e Fuhrparkmanagementbetreuer:in für Fragen zur Verfügung.