Wiener Parkpickerl

Das Wiener „Parkpickerl“ wurde am 1. März 2022 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, mit nur sehr wenigen Ausnahmen in Randgebieten. Seither gilt in allen Bezirken von 9:00 bis 22:00 Uhr eine gebührenpflichtige Kurzparkzone. Darüber hinaus wurden die höchstzulässige Parkdauer sowie der wöchentliche Geltungszeitraum der Kurzparkzone an die Regelung der Innenbezirke angepasst. Auch viele Gemeinden im Umland der Bundeshauptstadt haben mit einer Einführung einer Kurzparkzone reagiert. Ein Blick auf die Homepage der jeweiligen Gemeinde ist ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen der Wiener Kurzparkzone hat der ÖAMTC zusammengestellt.

Tipp: Auch für (geleaste) Dienstfahrzeuge, die privat genutzt werden dürfen, kann ein Parkpickerl am Wohnort beantragt werden.