Sachbezugsfalle durch steigende CO2-Emissionen

Wie bereits in den April Fuhrpark Nachrichten  informiert, müssen ab 1. September 2018 alle Fahrzeuge der Abgasklasse Euro 6c entsprechen.

Die wesentliche Änderung bei dieser Abgasnorm ist ein sehr viel strengerer und realitätsnäherer Prüfzyklus (WLTP), bei dem die Fahrzeuge die Abgasgrenzwerte einhalten müssen. Weiters steigen dabei die CO2-Emissionen im Durchschnitt um 20 Prozent.

Für die Steuerbemessungen (NoVA und Sachbezug) gelten aber bis Ende 2019 die CO2-Emissionen nach dem alten Prüfzyklus (NEFZ). In den meisten Fällen werden diese aus den WLTP-Werten zurückgerechnet, daraus resultieren aber dennoch teils deutlich höhere CO2-Emissionen. Durch diese Umstellung kann es zu einer Überschreitung der CO2-Schwellenwerte (aktuell 124 g/km) kommen, die für den geringen Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent vorgeschrieben sind. Fahrzeuge die also heute nach der alten Abgasnorm bestellt werden, können bei der Auslieferung unter der neuen Abgasnorm einen höheren CO2-Wert haben und somit den Steuervorteil verlieren.

Damit es hier zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, empfehlen wir daher nur mehr Fahrzeuge zu bestellen, die mindestens der Abgasnorm 6c oder noch besser, bereits der Abgasnorm 6d TEMP entsprechen. Diese Fahrzeuge erfüllen auch strenge Limits bei den Stickoxid- und Partikel-Emissionen im Realbetrieb (RDE-Test). Eine aktuelle Aufstellung der Euro 6d TEMP-zertifizierten Fahrzeuge finden sie auf der verlinkten ADAC-Seite.