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Mit Raiffeisen-Leasing zu meinem Traumauto

"Dank Raiffeisen-Leasing konnte ich mein Traumauto finanzieren."

Kfz – Leasen Sie Ihr Traumauto.

Warum wollen Sie Ihr hart gespartes Geld in ein Auto investieren oder lange auf Ihren Traumwagen warten? Raiffeisen-Leasing ist der ideale Partner für die Finanzierung Ihres Fahrzeugs. Sie erwerben kein Eigentum, sondern zahlen nur für den Zeitraum der Nutzung. Leasing ist modern, sicher und eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungsform.

markenunabhängig

Bei uns sind Sie nicht an eine Automarke gebunden. Wir finanzieren alle Automarken und bringen Sie so Ihrem Traumauto näher.

preiswerte Alternative

Keine hohen Einmalkosten im Autokauf – dadurch haben Sie Spielraum für andere private Anschaffungen. 

flexibel

Ausstieg, Umstieg, Verlängerung oder Rückgabe – bei Leasingverträgen von Raiffeisen-Leasing ist dies jederzeit möglich. 

Berechnung motorbezogene Versicherungssteuer

Mit 01.04.2025 entfällt für eFahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (BEV) die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Versicherungen haben bis 17.12.2025 Zeit diese (rückwirkend per 01.04.2025) zu inkassieren.

Die Steuer berechnet sich aus zwei Komponenten:

  1. Motorleistung = Nenndauerleistung bzw. die “30-Minuten Maximalleistung”
  2. Eigengewicht des Fahrzeuges

Maßgeblich für beide Komponenten ist, was im Zulassungsschein eingetragen ist.

Berechnen Sie jetzt direkt Ihre Versicherungssteuer!

Der Rechner ist ausschließlich für Elektrofahrzeuge (nicht für Plug-In-Hybride) anwendbar. Für die Berechnung der Versicherungssteuer wird keine Gewähr übernommen.

Berechnung Plug-In Hybride

Bei Plug-In-Hybriden wird der CO2-Abzugsposten ab 1. April 2025 auch für bestehende Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstzugelassen wurden, reduziert, wodurch sich die Steuer erhöhen kann. Der Steuerbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Für jedes kW des Verbrennungsmotors und jedes Gramm CO2 über dem jeweiligen Abzugswert sind 0,72 Euro pro Monat an Steuer zu bezahlen (mindestens 5 kW bzw. 5 Gramm CO2). Für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden, gelten ab dann, je nach Jahr der Erstzulassung (EZ), folgende Abzugswerte der nachstehenden Tabelle.

Abzugswerte für Plug-In-Hybride
Jahr der EZ 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
kW-Abzugswert 65 64 63 62 61 60 59 58 57 56 55 54 53
CO2-Abzugswert 17 16 15 14 13 12 24 24 36 35 34 33 32

Gibt es Änderungen bei Verbrennern?

Für klassische Verbrenner und Hybride ohne externe Aufladung gibt es keine Änderung. Allerdings wurde die schon bisher vorgesehene jährliche Erhöhung der Steuer für neuzuzulassende Pkw rechtlich bestätigt.

Professionelle Beratung

Mit Raiffeisen-Leasing an Ihrer Seite haben Sie die Möglichkeit, von einem dichten Netzwerk an Raiffeisenbanken und ausgezeichneten markenunabhängigen Beratern zu profitieren. Bei uns profitieren Sie vom Wissen und der Sicherheit eines der größten Leasingunternehmen am österreichischen Markt mit 40 Jahren Erfahrung.

Privat Online
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Neben der persönlichen Beratung unterstützen wir Sie gerne mit unseren modernen Online Services beim Autoverkauf sowie bei der Autofinanzierung.