News | Ab 1. September 2018 gilt Abgasnorm Euro 6c

Ab 1. September 2018 gilt bei Neuzulassungen die Abgasnorm 6c, die erstmals die Stickoxid (NOx)- und Partikel (PN)- Grenzwerte auch im Echtbetrieb (Real Driving Emission „RDE“) begrenzt.

Auf den ersten Blick ändern sich die Grenzwerte zwischen den beiden Klassen Euro 6b und Euro 6c nicht. Was sich jedoch ändert (und zwar zum ersten Mal in 25 Jahren!) ist der genormte Testzyklus (von NEFZ auf WLTP), was in der Praxis teils gravierende Auswirkungen haben wird.

Der WLTP-Testzyklus ("Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure") ersetzt den bisherigen NEFZ-Testzyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Der neue Testzyklus ist deutlich näher am realen Fahrbetrieb.

Durch den realistischeren WLTP-Testzyklus werden die Norm-CO2-Emissionen um rund 20 Prozent steigen. Das Finanzministerium hat zugesagt, dass bis Ende 2019 noch die CO2-Emissionen nach dem alten NEFZ-Prüfzyklus für die Berechnung der NoVA und des Sachbezuges verendet werden können. Durch die Anpassung der Motoren an die neue Abgasnorm steigen die CO2-Emissionen aber trotzdem. Die NoVA kann deshalb durchaus um 3 Prozentpunkte steigen und damit natürlich auch die Bruttolistenpreise.

Besonders unangenehm kann es beim Sachbezug werden, wenn die CO2-Emissionen zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung noch unter der Schwelle für die 1,5 Prozent Sachbezug gelegen sind, bei der Auslieferung des Fahrzeuges in den Papieren aber plötzlich höhere CO2-Emissionen stehen und damit plötzlich ein Sachbezug von 2 Prozent fällig wird.

Der neue WLTP-Testzyklus kann außerdem dazu führen, dass es zu einem Entfall bzw. einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Motorisierungen sowie Ausstattungen kommen kann. Denn damit die Fahrzeuge auch im neuen WLTP-Testzyklus die Grenzwerte einhalten können, müssen die Motoren entsprechend angepasst werden. Beim Diesel geht es dabei um die Stickoxid-Grenzwerte (NOx) – die meisten Motoren schaffen die neuen Grenzwerte nur noch mit der „Ad-Blue“-Technik. Beim Benziner geht es um die Partikelemissionen (PN) – die meisten Motoren schaffen die Grenzwerte nur noch mit dem Einbau von Partikelfiltern.

Die Fahrzeugimporteure dürfen 10 Prozent ihrer Jahresmenge als Übergangsregelung auch noch nach dem 1. September 2018 gemäß der alten NEFZ-Abgasnorm zulassen. Dennoch ist zu erwarten, dass es im August 2018 noch viele Tageszulassungen geben wird.