Wichtige Änderungen: Steuerpflicht für Elektrofahrzeuge ab 2025
Ab dem 1. April 2025 entfällt die bisherige Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge (BEV). Versicherungen haben bis zum 17. Dezember 2025 Zeit, diese Steuer rückwirkend ab April einzufordern.
Wie erfolgt die Berechnung der Steuer?
Die Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Motorleistung des Fahrzeugs: Nenndauerleistung bzw. die „30-Minuten Maximalleistung“
- Eigengewicht des Fahrzeugs: Entscheidend ist das im Zulassungsschein eingetragene Gewicht
Monatliche Steuer = Leistungskomponente + Gewichtskomponente
Beispielrechnung für den BYD SEALION 7 Comfort RWD:
- Eigengewicht: 2.225 kg
- Nennleistung: 70 kW
- Gesamte monatliche Steuer: 40,38 EUR
Wir arbeiten bereits an der Integration dieser Informationen in unsere Angebote. Um eine erste indikative Berechnung durchzuführen, wie hoch die Steuer für Ihre Fahrzeuge wäre, empfehlen wir den Elektrosteuerrechner: Elektroauto Steuerrechner Österreich – KFZ-Steuer für Elektroautos berechnen
Änderung bei Plugin-Hybrid-Fahrzeugen:
Hier ändert sich bei Zulassungen ab 01.10.2020 (Bestandsfahrzeuge) die Berechnung ebenfalls ab 01.04.2025.
Die CO2-Abzugswerte wurden reduziert (weitere Stufen in den nächsten Jahren), damit erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer.
Berechnungsbeispiel BMW 320e:
- Leistung Verbrennungsmotor 120 kW
- CO2-Emissionen: 30 g/km
- Monatliche motbez. VsSt: € 54,72 (vorher € 46,08)
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