Besonderheiten Tesla-Abwicklungen

In unseren letzten Fuhrpark Nachrichten haben wir Ihnen bereits einige zu beachtende Besonderheiten bei Tesla vorgestellt. Hier nun zwei weitere:
 

  • Pickerl-Überprüfung gem. §57a:

Tesla-Werkstätten führen keine alleinige Pickerl-Überprüfung durch. Diese führen nur dann Pickerl-Überprüfungen durch, wenn auch zusätzliche Arbeiten notwendig sind.

Wir empfehlen daher alleinige Pickerl-Überprüfungen entweder beim ÖAMTC oder ARBÖ (sofern Mitgliedschaft vorhanden) oder bei den A.T.U.-Betrieben in ganz Österreich (Terminvereinbarung: flotte-auftrag@at.atu.eu) durchführen zu lassen.

 

  • Winterkompletträder bei der Neufahrzeugauslieferung:

Tesla-Betriebe sind leider nicht bereit zugelieferte Winterkompletträder zu montieren.
 

Es gibt daher zwei Lösungsmöglichkeiten:

a)    Bezug von Winterkompletträdern beim Tesla-Händler:Wir können diese entweder vorab in der Leasingfinanzierung inkludieren oder die erhöhten Kosten in der Kalkulation der Reifen-Komponente berücksichtigen.

b)    Sie bestellen vorab Winterkompletträder bei einem unserer nächst gelegenen Reifenpartner (Liste Reifenpartner), versuchen einen Fahrzeugübernahme-Termin für einen Tag zu vereinbaren, an dem gemäß Wettervorhersage kein Schnee, Eis oder Matsch auf der Straße zu erwarten ist (die „situative Winterreifenpflicht“ in Österreich verlangt nur unter den vorgenannten Straßenverhältnissen eine Winterbereifung) und fahren dann unmittelbar zum gewählten Reifenhändler zum Umstecken der neuen Räder.