Fuhrpark Nachrichten Dezember 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und wir möchten heute die Gelegenheit nutzen und mit Ihnen gemeinsam einen Blick auf die Neuerungen werfen, die 2024 bringen wird. Denn sowohl bei der NoVA, als auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch beim Sachbezug für Dienstwagenfahrer:innen wird das neue Jahr Änderungen bringen. Und dann wäre da natürlich auch noch die CO2-Bepreisung, die ebenfalls angepasst wird.

Wir befassen uns aber auch mit dem Thema Home-Charging und möchten Sie bitten an einer kurzen Umfrage teilzunehmen, damit wir die geplante Abrechnungsfunktion auf unserer App optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Außerdem haben wir auch spezielle Infos für Tesla-Fahrer:innen dabei und Tipps, wie und wo Sie die neue Autobahnvignette beziehen können.

Viele Infos also, damit Sie optimal in das neue Jahr starten können!

Beste Grüße,
 
Renato Eggner
Geschäftsführer
Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement GmbH

E-Auto bei Ladestation

Änderungen Fahrzeugsteuern und -Gebühren per 01.01.2024

Mit dem Jahreswechsel treten wieder einige wichtige Neuerungen in Kraft – anbei ein Überblick.

Homecharging

Kostensatz bei „Home-Charging“ für 2024

Mit 01.Jänner 2023 trat eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung in Kraft.

Diese regelt u. a. den steuerfreien Kostenersatz des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für privat geladenen Ladestrom.

E-Auto bei Ladestation

Entwicklung Home-Charging-Abrechnung über Fuhrpark-App

Wir sind aktuell dabei eine für unsere Kund:innen besonders komfortable Lösung für die „finanzamtkonforme“ Abrechnung der von Dienstwagennutzern zu Hause geladen Strommengen zu entwickeln.

E-Auto bei Ladestation

Besonderheiten Tesla-Abwicklungen

In unseren letzten Fuhrpark Nachrichten haben wir Ihnen bereits einige zu beachtende Besonderheiten bei Tesla vorgestellt. Hier nun weitere.

Homecharging
© ASFINAG

Autobahn-Vignette 2024

Mit dem Jahreswechsel wird es auch wieder Zeit für eine neue Autobahnvignette. Wir empfehlen die Verwendung einer digitalen Vignette. Damit haben Sie im Falle eines Scheibentausches keinen administrativen Aufwand und haben bei Weiternutzung des Kennzeichens auch die Möglichkeit diese bei einem Fahrzeugtausch weiterzuverwenden.