Lieferverzögerungen & E-Mobilitätsförderung

Bitte beachten Sie eine - aufgrund der aktuellen Lieferfristen leider besonders relevante - Förderbedingung der KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC): Link

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel des Bundes für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Auf Anfrage hat die KPC mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Einreichfrist leider nicht möglich ist und ersucht darum, sich ggf. nochmals zu registrieren. Das Förderbudget ist dann erneut reserviert.

Die alte Reservierung verfällt.