Fuhrparkleiter-Versicherung

Grundsätzlich ist der Unternehmer für seinen Fuhrpark verantwortlich und haftet im Allgemeinen bei Rechtsverletzungen seiner Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfe, etc.).

Der Unternehmer wird von den unterschiedlichsten Gesetzen (Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht u.v.m.) und anderen Vorschriften in die Pflicht genommen (z.B. als Halter, als Fahrzeugbetreiber oder als Arbeitgeber).

Die Pflichten, die dem Unternehmer auferlegt sind, können durch die Delegation der Haftung an einen Dritten – den Fuhrparkleiter – übertragen werden.

Im Detail geht es dabei unter anderem um:

  • Delegation der Halterhaftung
  • Überlassungsvertrag
  • Verkehrssicherheit
  • Versicherungsschutz
  • Führerscheinkontrolle
  • Ladungssicherung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Lenk- und Ruhezeiten

Eine Vielzahl an Regelungen also, einzelne Punkte werden daher leicht übersehen. Daher kommt es schnell zu Verstößen gegen geltende Gesetze und Vorschriften. 

Mit der Fuhrparkleiter-Versicherung bietet Raiffeisen-Leasing – als einziger Fuhrparkmanager Österreichs – eine neue Versicherungslösung an, die Unternehmen in diesem Bereich absichert. 

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.