Kfz-Steuerreform
Aufgrund der Umstellung der Norm zur Ermittlung der CO2-Emissionen von NEFZ auf WLTP (siehe Fuhrpark Nachrichten vom April 2018) wäre ab 01.01.2020 auch eine Neuregelung der nachfolgenden Kfz-Steuern/Abgaben
- Normverbrauchsabgabe (NoVA),
- Ermittlung des Sachbezuges bei Privatnutzung von Firmenwagen und
- motorbezogene Versicherungssteuer
notwendig.
Die dazu geplanten Neuregelungen waren auch schon in Begutachtung (Link), aufgrund der politischen Situation ist es nun aber wieder vollkommen offen, wie die künftige Ausgestaltung der Kfz-Steuern aussehen wird.
Wir werden Sie dazu jedenfalls auf dem Laufenden halten!