Kfz-Steuerreform

Aufgrund der Umstellung der Norm zur Ermittlung der CO2-Emissionen von NEFZ auf WLTP (siehe Fuhrpark Nachrichten vom April 2018) wäre ab 01.01.2020 auch eine Neuregelung der nachfolgenden Kfz-Steuern/Abgaben

  • Normverbrauchsabgabe (NoVA),
  • Ermittlung des Sachbezuges bei Privatnutzung von Firmenwagen und
  • motorbezogene Versicherungssteuer

notwendig.

Die dazu geplanten Neuregelungen waren auch schon in Begutachtung (Link), aufgrund der politischen Situation ist es nun aber wieder vollkommen offen, wie die künftige Ausgestaltung der Kfz-Steuern aussehen wird.

Wir werden Sie dazu jedenfalls auf dem Laufenden halten!