E-Mobilitätspaket der Bundesregierung
Das neue Maßnahmenpaket zur Förderung der E-Mobilität sieht vor Elektrofahrzeuge von Geschwindigkeitsbegrenzungen auszunehmen und die Busspur für sie zu öffnen. Zusätzlich werden Länder, Städte und Gemeinden ersucht Elektrofahrzeuge mittels Anreizen und Ausnahmen bei Stellplatz- und Parkraumbewirtschaftung zu bevorzugen.
Am 2. Oktober 2018 stellten die beiden Minister Köstinger und Hofer ein Maßnahmenpaket zur Förderung der E-Mobilität vor:
- Ausnahmen von IG-L (Imissionsschutzgesetz Luft) Geschwindigkeitsbeschränkungen für Elektrofahrzeuge mit grünen Kennzeichen
Da Elektrofahrzeuge im Betrieb emissionsfrei sind, sollen diese ab 2019 von IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen (100 km/h oder 80 km/h) ausgenommen werden und auch auf diesen österreichweit insgesamt 440 km langen und gekennzeichneten Teilstücken mit 130 km/h fahren dürfen. Die Elektrofahrzeuge müssen dazu mit grünen Kennzeichnen ausgestattet sein und es müssen entsprechende Hinweisschilder bei den IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen angebracht sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden am 25. Oktober 2018 vom Nationalrat beschlossen: Rahmenbedingungen. - Öffnung der Busspuren für Elektrofahrzeuge
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll so angepasst werden, dass Elektroautos künftig auch Busspuren mitbenützen dürfen. - Gratis Parken für Elektrofahrzeuge
Länder, Städte und Gemeinden werden ersucht, Anreize und Ausnahmen für Elektrofahrzeuge in den Stellplatz- und Parkraumbewirtschaftungsregelungen zu setzen (z. B. Gratisparken). Damit soll laut den beiden Ministern ein weiterer großer Anreiz gesetzt werden, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge attraktiver zu gestalten.